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Rechtliche Grundlagen

Erbschaftsrecht

Verwandschaftsgrad

Je enger verwandt die Erben, desto geringer die Steuersätze und umso höher die Freibeträge.

Vermächtnis

Sie können einer Person Ihrer Wahl einen Vermögensteil zuwenden, ohne sie als Erben einzusetzen.

Schenkungen

Alle 10 Jahre schenken Sie innerhalb der Freibeträge steuerfrei.

Pflichtteilsanspruch

Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, steht ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu.

Freibeträge

Es wir nur der Teil des Vermögens besteuert, der die vom Staat gewährten Freibeträge übersteigt. Dabei werden kleine Vermögen geringer belastet  als hohe.

Es wird nur der Teil des Vermögens besteuert, der die vom Staat gewährten Freibeträge übersteigt (Angaben in Euro):

Steuerklasse Personenkreis Allgemeiner Freibetrag Besonderer Versorgungs-Freibetrag (im Erbfall) Freibetrag für Hausrat (im Erbfall) Freibetrag für pers. Güter (im Erbfall)
I Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner 500.000 256.000 41.000 12.000
I Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder 400.000 10.300 bis 52.000 (nach Alter gestaffelt bis zum 27. Geburtstag) 41.000 12.000
I Kinder nicht verstorbener Kinder 200.000 entfällt 41.000 12.000
I Eltern und Großeltern (im Erbfall) 100.000 entfällt 41.000 12.000
II Eltern und Großeltern (im Schenkungsfall), Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten 20.000 entfällt 12.000 12.000
III Onkel, Tanten, Freunde, Lebensgefährten 20.000 entfällt 12.000 12.000

 

Für Bestattungskosten können pro Erbfall einmalig 10.300 Euro als Erbkostenfreibetrag abgezogen werden.

Stand vom 27.03.2017

Grundvermögen

Unter Grundvermögen versteht man alle Häuser und Grundbesitztümer, ganz gleich ob Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück. Auch Bauten auf fremdem Grund und Boden (Erbbaurechte) zählen dazu.

Steuerfreiheit für selbstgenutzte Immobilien. Die Erbschaftsteuer entfällt für Immobilien, wenn der überlebende Ehepartner,  eingetragene Lebenspartner oder die Kinder mindestens 10 Jahre lang darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt darüber hinaus noch die Auflage, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigen darf.

Pflichten im Erbfall

Pflichten im Erbfall

Was ist zu tun?

 

  • Tragen Sie alle Urkunden und Unterlagen zusammen, die von Bedeutung sein können
  • Informieren Sie alle wichtigen Stellen und das Umfeld des Erblassers
  • Beachten Sie Bedingungen, an die Ihr Erbe geknüpft sein kann
  • Beachten Sie Höhe und Anteil eventueller Schulden des Erblassers
  • Einigen Sie sich ggf. mit weiteren Erben, wie der Nachlass rechtmäßig aufzuteilen ist
Letzter Wille

Letzter Wille

Es liegt in der Natur des Menschen, seinen Willen frei zu äußern. Erst recht, wenn es um den letzten geht. Sorgen Sie schon heute für klare Verhältnisse.

Testament

Die zwei wichtigsten Arten von Testamenten sind das eigenhändige und das öffentliche. Während das öffentliche Testament vom Notar aufgesetzt wird, können Sie das eigenhändige Testament selbst erstellen:

  • Verfassen Sie es vollständig per Hand und unterschreiben Sie es am Text-Ende mit vollem Namen.
  • Vergessen Sie nicht das Datum (bei mehreren Testamenten zählt das jeweils neuere), den Ort und die  Bezeichnung als Testament.
  • Nennen Sie konkrete Erben.
  • Geben Sie Geldbeträge zwingend in Euro an.
  • Es empfiehlt sich, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen.
Erbvertrag
  • Ein Erbvertrag bietet sich vor allem bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an oder im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, zum Beispiel wenn Kinder in den elterlichen Betrieb einsteigen sollen.
  • Der Erbvertrag wird notariell geschlossen.
  • Der Erbvertrag bietet die Möglichkeit, gesetzliche Pflichtteilsansprüche auszuschließen – unter der Voraussetzung, dass der Pflichtteilsberechtigte Vertragspartner ist.
  • Im Gegensatz zum Testament müssen einer Änderung im Erbvertrag alle Vertragspartner zustimmen.
Generationenmanagement

Generationenmanagement

Werte erhalten und weitergeben

Geben Sie Ihr Vermögen an die nächste Generation weiter. Je früher Sie planen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie.

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