Unter Grundvermögen versteht man alle Häuser und Grundbesitztümer, ganz gleich ob Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück. Auch Bauten auf fremdem Grund und Boden (Erbbaurechte) zählen dazu.
Steuerfreiheit für selbstgenutzte Immobilien. Die Erbschaftsteuer entfällt für Immobilien, wenn der überlebende Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder die Kinder mindestens 10 Jahre lang darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt darüber hinaus noch die Auflage, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigen darf.
Es liegt in der Natur des Menschen, seinen Willen frei zu äußern. Erst recht, wenn es um den letzten geht. Sorgen Sie schon heute für klare Verhältnisse.
Die zwei wichtigsten Arten von Testamenten sind das eigenhändige und das öffentliche. Während das öffentliche Testament vom Notar aufgesetzt wird, können Sie das eigenhändige Testament selbst erstellen:
Geben Sie Ihr Vermögen an die nächste Generation weiter. Je früher Sie planen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie.