Im Jahr 2024 können Sie 100 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 27.565,20 Euro (Ledige) beziehungsweise 55.130,40 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Es gilt die gleiche Besteuerung wie bei gesetzlichen Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.
Im großen Bankentest der renommierten Tageszeitung „Die Welt“ sind wir für die beste Beratung im Bereich Unternehmenskunden in ganz Baden-Württemberg ausgezeichnet worden.
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