Hauptnavigation
Überblick

Blicken Sie entspannt in die Zukunft

  • Schon ab 50.000 Euro kostenfrei anlegen
  • Solide und langfristige Geldanlage
  • Garantierte Zinsen – bis zu 2,95 % p. a.
  • Sie legen Ihre Wunsch-Laufzeit fest: 7 bis 10 Jahre
  • Kein Währungs- und Kursrisiko
  • Auch als Geschenk für Ihre Kinder oder Enkel­kinder

Freistellungs­auftrag online

Erteilen Sie Ihrer Sparkasse einen Freistellungs­auftrag. Sonst gehen 25 Prozent Abgeltung­steuer ans Finanzamt.

Sie haben die Wahl

ab 50.000 Euro
7 Jahre 2,70 %
8 Jahre 2,75 %
9 Jahre 2,80 %
10 Jahre 2,95 %

Die Zinsen gelten pro Jahr und für das jeweilige Gesamt­guthaben. Mindestanlagebetrag 50.000 Euro.

Langfristige Partnerschaften zahlen sich aus

Mit dem Sparkassenkapitalbrief sichern Sie sich für einen fest vereinbarten Zeitraum eine solide Rendite. Oder machen Sie Ihren Kindern und Enkel­kindern ein schönes Geschenk.

Wichtige Hinweise zum Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede

Ihre Chancen

  • In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir gemeinsam Ihre individuelle und passende Anlagestruktur
  • Attraktiver Zinssatz bis zu 2,95 % p.a.
  • Ab 50.000 Euro Anlagesumme
  • Jährliche Zinsgutschrift auf Ihr Verrechnungskonto
  • Kein Kursrisiko
  • Ohne Kosten

 

Ihre Risiken

  • Nachrangabrede: Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse werden zuerst die Ansprüche der Gläubiger von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bedient. Das sind Gläubiger von Instrumenten, die entweder keine Nachrangabrede vereinbart haben (nichtnachrangige Gläubiger), oder deren Investitionen trotz Nachrangabrede nicht als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden. Der Gläubiger des Sparkassenkapitalbriefs ist damit gegenüber diesen Gläubigern einem höheren, bis zum Totalverlust gehenden Risiko ausgesetzt. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 
  • Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar, er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden.
  • Der Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Einlagensicherung und die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungs­termin.

 Cookie Branding
i